Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die gewählte Vertretung der Eltern einer Schule. Er wirkt in allen Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Aufgabe des Elternbeirats ist insbesondere, das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern zu vertiefen und die Interessen der Eltern für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu wahren. Der Elternbeirat ist Ansprechpartner für alle Eltern bei Fragen, Anregungen und Wünschen, die im Elternbeirat beraten werden sollen. Der Elternbeirat kann auch in Angelegenheiten, die nicht unmittelbar mit den Lehrkräften bzw. der Schulleitung geklärt werden können, vermitteln.
Der Elternbeirat am Gymnasium Viechtach trifft sich regelmäßig zu Beratungen und zum Informationsaustausch mit der Schulleitung. Mitglieder des Elternbeirats sind im Schulforum, im PIT-Team (Probleminterventionsteam der Schule) sowie im Arbeitskreis Bildungs- und Erziehungspartnerschaft vertreten. Ein besonderes Anliegen des Elternbeirats ist die Unterstützung finanziell schwacher Eltern, z. B. bei der Finanzierung von Klassenfahrten, die Prämierung besonderer Leistungen und die Förderung von Projekten, die insbesondere den Schülern zu Gute kommen. Dafür ist der Elternbeirat auf Spenden angewiesen.

Aufgaben und Ziele
  • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrer
  • Teilnahme an den Sitzungen des Schulforums
  • Förderung des partnerschaftlichen Umgangs in der Schule zwischen Schülern, Lehrern und Eltern mit dem Ziel eines aktiven sozialen Schullebens
  • Aufgreifen von Wünschen, Anregungen und Vorschlägen der Eltern und gemeinsame Umsetzung mit der Schulleitung in konkrete Maßnahmen
  • Mitarbeit bei der ganzheitlichen Erziehung der Schüler zu mündigen Bürgern
  • Genehmigung von Klassenfahrten ins Ausland
Häufige Fragen

Kostenübernahme für Klassenfahrten bei Hartz IV
Kosten für Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten sowie Schulfahrten werden bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II: ALG III) zusätzlich zur Regelleistung übernommen. Bitte richten Sie Anfragen in dieser Angelegenheit immer zuerst an den Leistungsträger, nicht an den Elternbeirat.

Gewicht der Schultasche
Gerade in den unteren Klassen schleppen die Kinder oft viel zu schwer an ihren Schultaschen. Gründe sind häufig gedankenloses Einpacken zu vieler Bücher und unpräzise Angaben der Lehrkräfte über tatsächlich benötigte Bücher und Materialien. Zur effektiven Entlastung der Schultaschen hat sich an unserer Schule die Elterninitiative „Doppelter Büchersatz” gebildet. Bei Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an den Fachschaftslehrer.
Bitte prüfen Sie die folgenden Punkte:

  • Prüfen Sie mit Ihrem Kind die Schultasche und fragen Sie es bei jedem Buch, ob dies tatsächlich benötigt wird.
  • Bitten Sie ggf. die Lehrkraft, genau anzugeben, wann welches Buch tatsächlich im Unterricht benötigt ist.
  • Häufig ist es nach Absprache mit der Lehrkraft auch möglich, besonders schwere Bücher gemeinsam zu benutzen.
  • Manchmal, leider nicht immer, ist es auch möglich, Bücher, die für Hausaufgaben nicht benötigt werden, in der Schule zu belassen, entweder im Schließfach des Schülers oder, wo vorhanden, in einem Schrank im Klassenzimmer.

Schüler-Unfallversicherung
Im Rahmen schulischer Veranstaltungen sind die Schüler durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Eine zusätzliche Unfallversicherung ist deshalb nicht erforderlich. Dieser Versicherungsschutz besteht jedoch nur so lange, wie sich Schülerinnen und Schüler im organisatorischen Aufsichts- und Verantwortungsbereich der Schule befinden. Entfernt sich ein Schüler zu privaten Zwecken bewusst aus diesem schulischen Verantwortungsbereich, so unterbricht er damit seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser lebt erst wieder auf, wenn der Schüler in das Schulgelände zurückkehrt. Im Regelfall orientiert sich der Träger der Schüler-Unfallversicherung an der schulrechtlich zu bewertenden Voranfrage bzw. Entscheidung des Schulleiters, ob die jeweilige Veranstaltung im Sinne einer zurechenbaren Schulveranstaltung einzustufen ist.

Hausschuhe?
Im Gymnasium müssen die Kinder keine Hausschuhe tragen.

LEV-Mitgliedschaft

Das Viechtacher Gymnasium ist Mitglied der LEV ARGE Straubing. Für die Mitgliedschaft entrichtet der Elternbeirat 1 Euro pro Schüler und Jahr aus der Elternspende an die LEV.
Die LEV ist die Landeselternvereinigung der Gymnasien in Bayern e.V. Regelmäßig finden Sitzungen der LEV statt, an denen „Abgesandte“ unseres EBs teilnehmen. Die LEV hat sich immer dafür eingesetzt, dass die Elternschaft und die Elternvertreter leichten Zugang zu den schulrechtlichen Vorschriften erhalten. Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und ehemalige Kultusminister Siegfried Schneider startete am 22. Januar 2009 in der Staatskanzlei die neue „Verkündungsplattform Bayern“. Für die Eltern und deren Vertreter stehen nunmehr folgende im Internet zugängliche Quellen zu Rechtsvorschriften elektronisch und kostenfrei zur Verfügung:

Mitglieder

  • Achatz, Marion
  • Brem, Ricarda
  • Dehnke-Kauer, Sylvia
  • Helfensteller, Anita
  • Kraus, Hubert
  • Dr. Pangerl, Robert
  • Pongratz, Roland
  • Sonntag, Kerstin
  • Schedlbauer, Elisabeth
  • Staudinger, Gregor

Ämter

  • 1. Vorsitzender:
    Staudinger, Gregor
  • 2. Vorsitzender:
    Dr. Pangerl, Robert
  • Schriftführerin:
    Dehnke-Kauer, Sylvia
  • Kassiererin:
    Schedlbauer, Elisabeth

Gremien

  • Schulforum:
    Achatz, Marion
    Kraus, Hubert
    Staudinger, Gregor
  • PIT:
    Dehnke-Kauer, Sylvia
    Dr. Pangerl, Robert
    Sonntag, Kerstin
  • KESCH:
    Achatz, Marion
    Pongratz, Roland